Die Pflegekasse bezuschusst unter Berücksichtigung von Voraussetzungen Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung laut § 40 Abs. 4 SGB XI.
Hierbei können Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000,00€ pro Antragsteller bis maximal 4 Antragsteller, also maximal 16.000,00€ pro Haushalt beantragt werden. Eine Voraussetzung dafür ist ein vorhandener Pflegegrad, wobei hier mindestens Pflegegrad 1 ausreicht.
Um die Chancen zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit zu erhöhen und somit mehr betroffene Menschen zu unterstützen, wurde mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 ein ebenso neues Bewertungssystem eingeführt.
Die Festlegung des neuen Pflegegrads erfolgt durch ein sogenanntes Begutachtungsassessment. Hierbei erfolgt die Bewertung über eine Punktevergabe, welche Kriterien wie beispielsweise Selbstversorgung, Mobilität und die Alltagsgestaltung berücksichtigen. Neu ist auch die höhere Gewichtung der geistigen Verfassung. Die Vergabe der Punktzahl obliegt gegenwärtig wie bisher dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK.
Im Folgenden sind die Überführungen in die Pflegegrade sowie die dementsprechenden Punktzahlen aufgeführt.
Pflegegrad 1 | Einblenden | |
Im neuen Pflegegradsystem, welches das Stufensystem ablöst, wird der Pflegegrad 1 als niedrigste Ebene der Pflegebedürftigkeit festgelegt. Dieser Grad wird Menschen anerkannt, welche bisher nicht die Voraussetzungen für die damalige Pflegestufe 0 erfüllt haben. Punktzahl für Anerkennung: 12,5 bis unter 27 |
Pflegegrad 2 | Einblenden | |
Der Pflegegrad 2 ersetzt sowohl die Pflegestufe 0 sowie die Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Die Einordnung in diesen Grad erfolgt bereits bei einem geringen Pflegezeitaufwand. Es ist zu beachten, dass beim Wechsel der Stufen zu Graden hierbei und den nachfolgend genannten Pflegegraden zwischen Pflegebedürftigkeit ohne und mit eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden werden muss. Näheres zu den hieraus resultierenden Leistungsunterschieden entnehmen Sie bitte dem Punkt Leistungen. Punktzahl für Anerkennung: 27 bis unter 47,5 |
Pflegegrad 3 | Einblenden | |
In diesem Grad werden die damalige Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz überführt. Betroffene, welche unter den erstgenannten Punkt fallen, erhalten nun höhere Leistungen. Punktzahl für Anerkennung: 47,5 bis unter 70 |
Pflegegrad 4 | Einblenden | |
Dem Pflegegrad 4 werden Menschen mit der ehemaligen Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Stufe 3 zugeordnet. Punktzahl für Anerkennung: 70 bis unter 90 |
Pflegegrad 5 | Einblenden | |
Betroffene, welche nach dem alten System unter die Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder mit dem Zusatz „Härtefall“ fallen, erhalten nun den Pflegegrad 5. Dies entspricht Menschen, welche einen sehr hohen Pflegeaufwand benötigen. Punktzahl für Anerkennung: ab 90 |
Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der mit den neuen Pflegegraden einhergehenden beanspruchbaren Leistungen.
Pflegegrad
Ambulante Geldleistung
Ambulante Sachleistung
Amb.Entlastungsbetrag (zweckgebunden)
Vollstationärer Leistungsbetrag
1
2
3
4
5
-
316 €
545 €
728 €
901 €
-
689 €
1.298 €
1.612 €
1.995 €
125 €
125 €
125 €
125 €
125 €
125 €
770 €
1.262 €
1.775 €
2.005 €
Hier sehen Sie die Auflistung der der damaligen Pflegestufen und der neuen Pflegegrade entsprechenden Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch hier ist das Ziel, Menschen schon ab einer geringeren Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Zuschüsse zu gewähren.
Bisherige Pflegestufe
Bisherige Leistung
(max. Zuschuss)
Neuer Pflegegrad ab 2017
Leistung ab 2017
(max. Zuschuss)
-
-
0 mit Demenz, 1 - 3
0 mit Demenz, 1 - 3 (m. A.*)
-
-
4.000 €
16.000 €
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 (m. A.*)
Pflegegrad 2 - 5
Pflegegrad 2 - 5 (m. A.*)
4.000 €
16.000 €
4.000 €
16.000 €
* mehrere Antragsberechtigte, welche im betroffenen Haushalt leben
Kontakt
Viveco Treppenlifte GbR
Berliner Straße 8
14532 Stahnsdorf
Öffnungszeiten / Probefahrt
Montag bis Donnerstag 09.00-17.00Uhr
Freitag 09.00-14.00Uhr
und nach Vereinbarung.
"Es kommt nicht darauf an, wie alt man ist, sondern wie man alt ist"